Schiedsverfahren

Ein Schiedsverfahren ist ein außergerichtliches Verfahren zur Entscheidung von Konflikten durch einen Dritten, den Schiedsrichter bzw. das Schiedsgericht. Es bedarf der vertraglichen Vereinbarung und führt in der Regel zu einem für die Konflitkbeteiligten verbindlichen Schiedsspruch. Im Ergebnis entspricht es einem Gerichtsverfahren, allerdings mit weniger förmlichen Verfahrensregeln und keinem folgenden Instanzenzug.

Die zum Teil im öffentliche Bereich tätigten ehrenamtlichen Schiedspersonen, Gütestellen oder Schiedsstellen haben zum Teil mehr Funktion eines Schlichters und nicht Schiedsrichters.

Anders als bei der Mediation wird beim Schiedsverfahren ein Dritter beauftrag, einen Konflikt zu entscheiden. Die Parteien versuchen ähnlich wie im Gerichtsverfahren ihn auf ihre Seite zu ziehen und zu überzeugen, damit sein Schiedsspruch möglichst nahe an den eigenen Interessen liegt.

RA Dr. Peter A. Doetsch
Mediator & Konfliktberater