Mediation (lateinisch „Vermittlung“) ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur Beilegung von Konflikten. Der Mediator als neutrale oder besser gesagt „allparteiliche“ Person hilft den Konfliktpartnern (Medianten) den Konflikt zu verstehen, miteinander darüber verletzungsfrei zu kommunizieren und schließlich eine gemeinsame Vereinbarung zu treffen, die den Bedürfnissen und Interessen aller Konfliktpartner entspricht. Der Mediator trifft – anders als ein Richter, Schiedsrichter oder Schlichter – keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts und macht auch keine Lösungsvorschläge, sondern ist „lediglich“ für das Verfahren verantwortlich. Mediation ist damit im wirklichen Sinne Hilfe zur Selbsthilfe.
Wirtschafts-Mediation bezeichnet die Mediation zu Streitigkeiten im Wirtschaftsleben, insbesondere die Mediation zwischen Unternehmen / Organisationen, in Unternehmern / Organisationen bzw. zwischen Unternehmern / Gesellschaftern. Sie verlangt neben dem „Grund-Knowhow“ zur Konfliktlösung eines Verständnisses von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in denen der Konflikt stattfindet bzw. auf die er sich auswirkt.
RA Dr. Peter A. Doetsch
Mediator & Konfliktberater